Offizielles Seemannsgarn

Selbstzerstörung eines Landesverbands

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Auf meine Ankündigung, künftig bloggen zu wollen, habe ich gestern überraschenderweise über Twitter viel positives Feedback erhalten. Da mein erster Eintrag etwas “Besonderes” sein sollte, habe ich der Twittergemeinde die Wahl des Themas überlassen. Klarer Sieger war dabei die “Selbstzerstörung eines Landesverbandes” gegenüber der gerade heiß diskutierten Genderproblematik.

Nein, es geht in diesem Beitrag nicht um den Landesverband Bayern, in dem, wie mir mitgeteilt wurde, die Selbstzerstörung wohl auch ein Thema ist. Darüber weiß ich aber zu wenig. Natürlich widme ich einen späteren Artikel auch gern den bayerischen Problemen. Dieses Mal geht es mir aber um den Landesverband Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland.

Kurz nachdem ich meine Themenwahl bekannt gegeben habe, wurde ich mit Direct Messages überhäuft und mehrfach gebeten, mich beim Schreiben bitte zurückzuhalten, um die ganze Sache nicht noch schlimmer zu machen. In Anbetracht des abgelaufenen Szenarios frage ich mich allerdings, wie man das Geschehene noch verschlimmern kann. Es ist nicht meine Intension, dem Landesverband zu schaden. Ich möchte lediglich aufzeigen, dass etwas schief gelaufen ist.

Ich selbst bin bezüglich des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen in einer besonderen Position, da ich zwar in Bonn lebe, aber eigentlich ein Thüringer Pirat bin. Daher habe ich keine Möglichkeit, mich an landesinternen Abstimmungen zu beteiligen, aber ich bin trotzdem an allen Aktivitäten beteiligt, sofern es mir möglich ist.

Teilgliederungen des Landesverbandes aus Sicht eines Bonners

Um die eigentliche Problematik auch Außenstehenden verständlich zu machen, muss ich etwas weiter ausholen. Ursprung ist die seit langer Zeit andauernde Diskussion über mögliche Untergliederungen innerhalb des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen. Momentan ist das Crewkonzept vorherrschend, aber die Rufe nach Kreisverbänden werden an vielen Stellen lauter.

Ich möchte nun nicht das für und wider der einzelnen Modelle diskutieren. Wer daran Interesse hat und strapazierfähige Nerven besitzt, dem empfehle ich ein Abonnement der Piratenpartei-Mailingliste NRW bzw. einen Blick in deren Archiv. Allerdings rate ich dabei zur Vorsicht, denn die dortigen Diskussionen bewegen sich teilweise auf einem Niveau, auf dem ich selbst ungern kommuniziere.

Was ein Kreisverband ist, sollte jedem Leser prinzipiell klar sein, daher verzichte ich auf genauere Erläuterungen. Aber was ist eine Crew? In einer Crew finden sich fünf bis maximal neun Piraten zusammen, um gemeinsam politische Arbeit zu leisten. Sollten mehr Mitglieder Interesse zeigen, ist die Gründung einer weiteren Crew notwendig. Die Crews erhalten, abhängig von deren Gesamtzahl im Landesverband, für ihre Arbeit finanzielle Mittel aus der Landeskasse, aber sie stellen im Gegensatz zu einem Kreisverband keine politische Vereinigung nach dem Parteiengesetz dar. Auch verfügen sie über keinen Vorstand. Es werden nur in regelmäßigen Abständen zwei Crewsprecher gewählt, die für die Leitung der Crewtreffen verantwortlich sind und andere organisatorische Aufgaben erledigen.

Für lange Zeit waren die Crews auch in meinen Augen eine gut geeignete Organisationsform für die NRW-Piraten. Das Konzept ermöglicht es, auch in Städten mit wenigen Parteimitgliedern organisierte Arbeit zu leisten. Ich selbst bin im Sommer letzten Jahres zunächst Mitglied der Crew “Morgan” geworden. Den Namen verdankte sie einer Flasche Rum, die uns bei unserem ersten Zusammentreffen in Köln Gesellschaft leistete. Die Crew bestand zum damaligen Zeitpunkt aus Kölner und Bonner Piraten, da es in beiden Städten noch nicht genug aktive Mitglieder für stadteigene Vereinigungen gab.

Aber noch bevor ich in der Crew “Morgan” wirklich aktiv werden konnte, stieg die Mitgliederzahl der Piraten rasant an. Es wurde über reine Bonner Gruppen diskutiert. So kam es an einem Nachmittag in Bonn zur Gründung der Crews “Jambalaya Island” und “Mêlée Island“. Ich selbst entschied mich, Mitglied bei “Jambalaya Island” zu werden, da diese Crew ihre Treffen am Wochenende abhalten wollte, was für mich zeitlich besser passte.

Wir alle kannten uns kaum und die folgenden regelmäßigen Treffen boten eine gute Möglichkeit herauszufinden, mit wem man es eigentlich zu tun hat. Gemeinsam begannen wir, den Wahlkampf für die Bundestagswahl zu organisieren. Zwischen den Crews fand ein bestmöglicher Informationsfluss statt und die Zusammenarbeit funktionierte hervorragend. Wenn möglich wurden von den Mitgliedern die Treffen der jeweils anderen Crews besucht. So wusste eigentlich jeder Interessierte immer genau, was gerade bei den Bonner Piraten ein Thema ist.

Im Laufe der Zeit stieg die Zahl der aktiven Bonner Piraten weiter, so dass wir heute sieben Bonner Crews haben. Wenn ich nun sagen müsste, was in den einzelnen Crews zur Zeit diskutiert wird, wäre ich absolut überfordert. Und genau an dieser Stelle sehe ich ein großes Problem des Crewkonzepts für Bonn. Sicher besteht die Möglichkeit, sich in die Protokolle der einzelnen Crewtreffen einzulesen, aber eine zielführende Zusammenarbeit ist auf dieser Basis nicht mehr möglich. Einziges gemeinsames Treffen der Bonner Piraten ist der regelmäßig stattfindende Stammtisch. Dort lerne ich auch gelegentlich neue Piraten oder Sympathisanten kennen und erfahre etwas über die anderen Crews. Es ist aber eigentlich nur ein gemütliches Beisammensein. Für echte politische Arbeit ist der Stammtisch absolut ungeeignet. Wir sind mittlerweile immerhin ca. hundert Piraten in Bonn.

Daher wurde schnell der Ruf nach einer neuen Organisationsform laut. Wir diskutierten über die Gründung eines Kreisverbandes. Neben dem Hauptargument, der zentralen Organisation unserer Arbeit, gibt es noch weitere Gründe, die dafür sprechen.

So hatten wir während des Bundestagswahlkampfes mehrfach Probleme mit den Finanzen, da der Landesverband bei entsprechenden Fragen nicht schnell genug reagieren konnte. Wir wussten sehr oft nicht, über welches Budget wir verfügen, da sich die Zuteilungen aufgrund der steigenden Anzahl von Crews ständig änderten. Dies soll jetzt kein Vorwurf an den damaligen Vorstand sein, denn es ist völlig klar, dass dieser mit dem rasanten Mitgliederwachstum überfordert war. Hätten wir nun einen Bonner Kreisverband würden wir über ein klares gemeinsames Budget mit einem eigenen Konto verfügen, das wir eigenständig verwalten könnten. Finanzielle Fragen könnten zügig vor Ort geklärt werden. Dies wäre auch eine deutliche Entlastung für den Landesschatzmeister.

Außerdem würde uns ein Kreisverband ermöglichen, endlich einen schon lange geplanten Raum zu mieten, der als zentrale Anlaufstelle der Bonner Piraten dienen soll. Es müsste sich niemand privat um die Organisation bemühen.

Wichtig ist außerdem, dass wir als Kreisverband im Gegensatz zu den Crews eine rechtlich anerkannte politische Gemeinschaft wären. Das klingt nun nicht nach einer Notwendigkeit, aber wir hatten schon das Problem, dass einer unserer Piraten beim Aufhängen von Wahlplakaten durch eine rechte Partei mit öffentlichen Falschaussagen belastet wurde. Wir Bonner hatten keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen und der damalige Landesvorstand hatte kein Interesse, sich der Sache anzunehmen.

All diese Argumente sind natürlich aus Sicht eines Bonners zu bewerten. Ich kenne und verstehe auch die Standpunkte von Piraten, die sich für den Erhalt des Crewkonzepts stark machen. Es gibt Orte und Umstände, für die Crews einfach besser geeignet sind.

Dass die meisten Bonner meine Sichtweise teilen, zeigte sich in der letzten Woche bei der Wahl der Bonner Direktkandidaten für die Landtagswahl. Dort wurde darüber abgestimmt, ob ein eigener Kreisverband gegründet werden soll. Die deutliche Mehrheit der Stimmberechtigten sprach sich dafür aus.

Die Erschaffung eines Problems

Für die Bonner Piraten war nun die Gründung des Kreisverbands beschlossene Sache und sie hätte ohne Probleme in Angriff genommen werden können. Wäre da nicht der Landesparteitag in Kleinenbroich in der letzten Woche dazwischen gekommen.

Es war am Sonntag gegen Ende der Versammlung. Die Satzungsänderungsanträge wurden diskutiert. Draußen tobte der gewaltige Sturm Xynthia. Bäume knickten um und versperrten die Ausfahrt vom Gelände. Ich selbst war in Aufbruchstimmung, da nicht abzusehen war, wie sich die Wetterlage zuspitzen würde. Ich hatte außerdem meine kleine Tochter dabei, die nach zwei Tagen mit den Piraten auch mal eine Pause brauchte. Viele andere Anwesende dachten ähnlich und der Saal leerte sich zunehmend. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Antrag u8 vorgestellt:

Die Landesmitgliederversammlung des Landesverbandes NRW möge beschließen, die Satzung des Landesverbandes NRW um § 6a mit folgendem Inhalt zu erweitern:

§ 6a Befristetes Verbot von Untergliederungen unterhalb des Landesverbandes NRW

(1) § 6 Absatz 1 und 4 dieser Satzung werden bis zum 31.07.2010 außer Kraft gesetzt. Bis zum Ablauf dieser Frist ist die Gründung von Verbänden unterhalb des Landesverbandes unzulässig. Bereits gegründete Unterverbände erhalten keine Finanzmittel vom Landesverband.
(2) Zur Verlängerung der in Absatz 1 genannten Frist ist eine erneute Entscheidung des Landesparteitages mit Zweidrittelmehrheit nötig.
(3) Nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist verliert dieser Paragraph (§ 6a) seine Gültigkeit und wird ersatzlos gestrichen.

Die Begründung des Antrags war:

Es herrscht unter den Mitgliedern des LV derzeit eine rege Diskussion darüber, welche Struktur der LV zukünftig haben soll (Crewkonzept, Verbandsstruktur, Mischform). Eine Einigung kann derzeit nicht herbei geführt werden. Da aber durch die Gründung von Unterstrukturen, welche nach derzeitiger Satzung möglich sind, Fakten geschaffen werden könnten, welche im Nachhinein nur schwer rückgängig zu machen sind, ist diese Änderung zur Wahrung des Status Quo, bis eine Einigung herbeigeführt wurde, nötig.

Ich muss gestehen, dass mir der Antrag bis zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt war. Ich hatte mich zwar im Vorfeld mit der Tagesordnung beschäftigt, aber mich dabei vorrangig für das Wahlprogramm interessiert. Eigentlich bin ich auch davon ausgegangen, dass mich die Satzungsänderungsanträge nicht wirklich betreffen, da für mich in erster Linie die Thüringer Satzung relevant ist.

Als der Antrag verlesen wurde, war ich daher zunächst sprachlos. Die Annahme dieses Antrags würde den Kreisverband Bonn unmöglich machen. Wir müssten noch bis mindestens Ende Juli die zuvor beschriebenen Zustände beibehalten und versuchen, bestmöglich damit zurechtzukommen.

Bereits bestehende Kreisverbände würden keine finanziellen Mittel mehr erhalten. Das ist ein Tritt ins Gesicht der Münsteraner Piraten, die ihre Kreisverbandsgründung bereits abgeschlossen haben. Abgesehen davon, dass sie momentan sowieso schon Probleme haben, da ihre Gründung aufgrund von Formfehlern angefochten wird, wäre damit schlagartig alles vernichtet, was sie sich aufgebaut haben. Und ich bin überzeugt, dass auch sie gute Gründe hatten, sich für einen Kreisverband zu entscheiden.

Nachdem sich meine erste Aufregung gelegt hatte, dachte ich mir, dass dieser Antrag nur ein schlechter Scherz sein kann und sowieso nicht angenommen wird. Die Piraten in den einzelnen Städten und Gebieten Nordrhein-Westfalens sind meiner Meinung nach durchaus in der Lage, selbst zu entscheiden, welche Untergruppierung für sie geeignet ist. Daher hörte ich mir noch ein paar Redebeiträge an und machte mich noch vor der Abstimmung auf den Heimweg.

Zuhause angekommen schaute ich sofort bei Twitter nach, was in Kleinenbroich nach meiner Abfahrt passiert war. Ich wurde schlagartig blass. Der Antrag u8 wurde durch eine 2/3-Mehrheit von 69 Piraten angenommen. Meine erste Reaktion war ein Blick ins Parteiengesetzbuch, denn ich dachte, dass dies nicht erlaubt sein kann. Dort heißt es im § 7, der sich mit Gliederungen befasst:

(1) Die Parteien gliedern sich in Gebietsverbände. Größe und Umfang der Gebietsverbände werden durch die Satzung festgelegt. Die gebietliche Gliederung muss so weit ausgebaut sein, dass den einzelnen Mitgliedern eine angemessene Mitwirkung an der Willensbildung der Partei möglich ist. Beschränkt sich die Organisation einer Partei auf das Gebiet eines Stadtstaates, braucht sie keine Gebietsverbände zu bilden; sie ist Partei im Sinne dieses Gesetzes. Organisatorische Zusammenschlüsse mehrerer Gebietsverbände, die den verbandsmäßigen Aufbau der Parteiorganisation nicht wesentlich beeinträchtigen, sind zulässig.
(2) Soweit in einer Partei Landesverbände nicht bestehen, gelten die in diesem Gesetz für Landesverbände getroffenen Regelungen für die der Partei folgenden nächstniedrigen Gebietsverbände.

In meinen Augen sind diese Formulierungen etwas schwammig und lassen viel Interpretationsspielraum. Nun bin ich aber kein Jurist, der auf das Parteiengesetz spezialisiert ist und kann mir mein Urteil nur als Laie bilden.

Um mehr Klarheit zu erlangen, führten mich meine folgenden Recherchen zur Bundessatzung der Piratenpartei. Auch dort sind die Gliederungen im § 7 geregelt. Es heißt:

(1) Die Piratenpartei Deutschland gliedert sich in Landesverbände. Die Landesverbände können nach ihren örtlichen Bedürfnissen Untergliederungen schaffen. Innerhalb der staatsrechtlichen Grenzen eines Landes gibt es nur einen Landesverband.
(2) Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind.

Hier wird die Sache schon etwas eindeutiger. Zwar steht in Absatz (1) ein „können“, aber das interpretiere ich so, dass Untergliederungen nicht explizit verboten werden dürfen. Absatz (2) benennt sogar eindeutig die Arten der Gliederung, die nun durch die Satzungsänderung in Nordrhein-Westfalen verboten wurden. Und da sich das Parteiengesetz auf die Bundessatzung bezieht, liegt mit großer Wahrscheinlichkeit ein Verstoß dagegen vor.

Seit dem letzten Wochenende habe ich mit vielen Freunden und Bekannten, unter anderem auch mit Juristen, über das Thema gesprochen. Und der Großteil ist der Meinung, dass das Verbot von Untergliederungen in der Landessatzung gegen das Parteiengesetz verstößt.

Mit Spannung wurde gestern Abend erwartet, wie sich der Bundesvorstand zu der Thematik äußert. Es wurde lange diskutiert und verschiedene Handlungsoptionen abgewogen. Allgemein war spürbar, wie enttäuscht der Bundesvorstand wegen des Problems war. Es wurde sogar davon gesprochen, ob sich Nordrhein-Westfalen vom Bundesverband abkoppeln will.

Als Resultat teilte der Bundesvorstand dem Landesvorstand NRW mit, dass nach seiner Auffassung die neue Satzung gegen das Parteiengesetz verstößt. Der Landesvorstand soll folglich die Satzungsänderung auf Vereinbarkeit mit der Bundessatzung und dem Parteiengesetz überprüfen. Dazu könnte zum Beispiel ein verbindliches Rechtsgutachten angefordert werden. Sollte ein Verstoß festgestellt werden, hat der Landesvorstand den Fehler unverzüglich zu beseitigen.

Ich halte diese Entscheidung für absolut legitim. Im momentanen Zustand können nur noch Experten beurteilen, ob die Satzungsänderung rechtswidrig ist. Der Bundesvorstand selbst hat keine Möglichkeit angeboten, wie die Änderung gegebenenfalls rückgängig gemacht werden könnte. Aber auch das finde ich vertretbar, denn das Problem wurde durch den Landesverband verursacht und so ist es auch dessen Aufgabe, es aus der Welt zu schaffen.

Somit steckt der Landesverband Nordrhein-Westfalen offensichtlich in einem ziemlichen Dilemma.

Was bringt die Zukunft?

Ich kann momentan sehr schwer einschätzen, ob der Landesverband das Problem entschärfen kann und mit einem blauen Auge davonkommt. Meine bisherigen Erfahrungen in der Piratenpartei haben mich zwar gelehrt, dass wir bei vergleichbaren Problemen meist mehr Glück als Verstand haben, nur kann man sich darauf nicht verlassen. Dieses Mal ist es eine wirklich sehr heikle Geschichte.

Mir selbst fehlt leider das nötige juristische Fachwissen, um die Sachlage umfassend bewerten zu können. Daher möchte ich nachfolgend ein paar mögliche Szenarien aufzeigen, die eintreten könnten. Dabei beziehe ich mich auf Aussagen, die ich im Laufe der verschiedenen Diskussionen vernommen habe. Ich kann nicht für deren Richtigkeit garantieren. Aber sie klingen für mich plausibel. Sollten hier Falschaussagen stehen, bitte ich ausdrücklich darum, mich darüber zu informieren, damit ich die entsprechenden Stellen korrigieren kann.

Zwischenzeitlich ist bekannt geworden, dass die strittige Satzungsänderung durch ein ehemaliges Mitglied der Piratenpartei bereits der nordrhein-westfälischen Landeswahlleiterin gemeldet wurde. Offenbar gab es aber noch keine Antwort darauf.

Dies kann zum schlimmsten möglichen Resultat führen. Die Landeswahlleiterin stellt einen Verstoß gegen das Parteiengesetz fest und dem Landesverband NRW wird die Parteieigenschaft entzogen. Die Piraten könnten dann nicht mehr als Partei, sondern nur noch als sonstige politische Vereinigung zur Landtagswahl antreten. Dadurch wäre es nach dem Landeswahlgesetz § 17a (1) nicht mehr möglich, Landeslisten einzureichen und auch eine Aufnahme in die Parteienfinanzierung wäre ausgeschlossen.

Ich glaube und hoffe, dass es nicht soweit kommt, aber diese Möglichkeit sollte keinesfalls ignoriert werden. Um dem zu entgehen wäre es wohl nur möglich, den kompletten Landesverband NRW neu zu gründen. Das würde aber auch bedeuten, dass die letzten Landesmitgliederversammlungen komplett wiederholt werden müssten. Es müsste eine Satzung beschlossen, ein Vorstand und Listenkandidaten gewählt und ein Wahlprogramm beschlossen werden. Ein absolutes Horrorszenario in Anbetracht der wenigen Zeit, die noch bis zur Landtagswahl bleibt; vermutlich ist es unmöglich.

Für den Fall, dass die Landeswahlleiterin selbst nicht auf den Vorfall reagiert und ein vom Landesverband der Piratenpartei beauftragter Experte feststellt, dass die Satzungsänderung mit dem Parteiengesetz oder der Bundessatzung unvereinbar ist, bleibt die Frage, welche Möglichkeiten bestehen, die Änderung ungeschehen zu machen.

Eine Entscheidung der Landesmitgliederversammlung kann nicht einfach durch den Landesvorstand aufgehoben werden. Ob es eine Option ist, dass der Landesvorstand das Protokoll der Landesmitgliederversammlung nicht anerkennt und nicht unterschreibt, wage ich mir zu bezweifeln. Das würde außerdem eine schnellstmögliche Wiederholung der Versammlung nötig machen.

Eventuell könnte das Landesschiedsgericht die Rettung darstellen. Bereits kurz nach dem Beschluss der Satzungsänderung gingen mehrere Klagen dagegen ein. Ich bin mir aber nicht sicher, ob das Schiedsgericht die Änderung für nichtig erklären kann, sie gestrichen wird und somit wieder alles in Ordnung wäre. Außerdem ist nicht klar, welches Urteil letztlich gefällt wird.

Andernfalls müsste kurzfristig eine weitere Landesmitgliederversammlung durchgeführt werden, welche die Satzungsänderung rückgängig macht. Das wäre aber auch sehr unvorteilhaft, denn wirklich Zeit ist dafür im Moment nicht.

Aber noch besteht Hoffnung, dass Experten feststellen, dass doch kein Verstoß gegen die Bundessatzung oder das Parteiengesetz vorliegt und die Änderung beibehalten werden kann. Ich wäre zwar nicht wirklich glücklich darüber, da wir dadurch an der Gründung des Bonner Kreisverbandes gehindert wären. Aber ich würde dieses Opfer in Kauf nehmen, um eines der schlimmeren Szenarien zu verhindern.

Persönliche Wertung

Zusammenfassend machen mich die Geschehnisse sehr traurig, denn alle Piraten sollten zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich ihre Kraft ausschließlich in den Wahlkampf stecken. Selbst wenn der Landesverband NRW die Geschehnisse ohne Nachwehen übersteht, wurde doch viel Zeit und Energie wegen eines Antrags verschwendet, der eigentlich niemandem nützt. Ich bin der Meinung, dass jede Stadt bzw. jeder Kreis für sich selbst entscheiden kann, welche Untergliederung genutzt werden soll. Verbote waren noch nie zielführend. Sie verursachen nur Streit und Trotzreaktionen.

Ein anderer Punkt, auf den ich jetzt aber nicht mehr näher eingehen werde, ist die Entscheidungsgewalt von 69 Piraten über eine Gruppe von weit mehr als 2000 Mitgliedern. Sicher hatte prinzipiell jeder Pirat die Möglichkeit, an der Landesmitgliederversammlung teilzunehmen und sich für seine Ziele einzusetzen, aber auf Dauer müssen wir uns bemühen, andere Wege der Meinungsbildung zu finden. Aber das ist eine völlig andere Baustelle, mit der ich mich sicher zu gegebener Zeit beschäftigen werde.

Update

Wie mir soeben mitgeteilt wurde, hat die Landeswahlleiterin bestätigt, dass zumindest unsere Zulassung zur Landtagswahl nicht gefährdet ist. Jetzt geht es mir ein bißchen besser.

 
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